Bundesgerichtshof lässt Vergewaltiger frei

Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung zur nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung für einen dreifachen Vergewaltiger abgelehnt. Aufgrund der in Deutschland geltenden Rechtslage, nach der die Opfer nichts, die Täter aber alles zählen, konnte der BGH nicht anders. Die Anwohner des Ortes, in dem Karl D. lebt, waren den Tränen nahe.

Die FAZ schreibt:

13. Januar 2010 Der mehrfach vorbestrafte Sexualverbrecher Karl D. aus Heinsberg bleibt in Freiheit. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied am Mittwoch, dass der Mann nicht nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden kann.

Die Staatsanwaltschaft München II hatte die nachträgliche Sicherungsverwahrung für den heute 59-jährigen Mann beantragt, das Landgericht München II hatte den Antrag jedoch Ende Februar 2009 zurückgewiesen. Die Voraussetzungen seien nicht erfüllt; nach Einschätzung eines Sachverständigen sei die Gefahr weiterer schwerer Straftaten gering, hieß es zur Begründung. Der 1. Strafsenat des BGH in Karlsruhe wies jetzt die Revision der Staatsanwaltschaft gegen diese Entscheidung zurück. Eigens nach Karlsruhe angereiste Anwohner aus Heinsberg waren den Tränen nahe und tief betroffen.

Laut Urteil hatte er in den 80er und 90er Jahren in der Nähe von München insgesamt drei Schülerinnen vergewaltigt und zum Teil auch gequält. Für seine zweite Tat hatte er extra einen VW-Bus präpariert und zwei junge Tramperinnen mitgenommen. Insgesamt hatte er rund 20 Jahre in Haft gesessen. Im März 2009 war er entlassen worden und lebt seitdem in Heinsberg.

Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung hatte das Landgericht München II unter Berufung auf die geltende Rechtslage abgelehnt. Demnach ist eine solche Maßnahme nur dann möglich, wenn vor Ende des Vollzugs der Freiheitsstrafe „neue Tatsachen“ für die Gefährlichkeit des Verurteilten erkennbar werden. Das treffe in diesem Fall jedoch nicht zu. Diese Wertung ist aus Sicht des BGH nicht zu beanstanden.

Jetzt wird die Freiheit des Mannes auf Kosten der Allgemeinheit rund um die Uhr bewacht. Seine Opfer werden von seinen Taten niemals freikommen…