Gehören Steuersünder hinter Gittern?

Dr. Klaus Wieser, Landesverband Hamburg, 24.02.2010



SPD – Chef Sigmar Gabriel schlägt vor, dass diejenigen, die Steuern in Höhe von 500.000 Euro und mehr hinterziehen, mit einer Haftstrafe von mindestens zwei Jahren bestraft werden sollten. Außerdem sollten Steuerhinterzieher das Doppelte des hinterzogenen Betrags als Geldstrafe zahlen.

Er lehnt die gegenwärtige Regelung ab, dass Steuerstraftäter durch eine Selbstanzeige der Strafanzeige entgegen könnten, sofern sie sich selbst anzeigen, bevor ihnen die Steuerfahnder auf der Spur sind. Sie müssten lediglich die hinterzogene Summe nachzahlen.

In keinem anderen Bereich gäbe es eine auch nur ansatzweise so großzügige Vorschrift, dass man durch eine Selbstanzeige eine empfindliche Strafe abwenden könnte. Man dürfe generell davon ausgehen, dass, wer sich angesichts des bekannten Ankaufs der Steuersünderdateien mit seiner Selbstanzeige ans Finanzamt wende, weiß, dass sein Name auf irgendeiner CD ist.

 

Es verwundert nicht, dass auch der saarländische Ministerpräsident Peter Müller von der CDU sich ähnlich wie der SPD – Chef Gabriel für eine Strafverfolgung auch dann ausspricht, wenn die Steuersünder sich selbst anzeigen.

Dagegen halten sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und der CSU-Landesgruppenchef Hans-Peter Friedrich an der Beibehaltung der Amnestie bei einer Selbstanzeige fest, da sie sich bewährt habe.

 

Natürlich: Es ist schon merkwürdig, dass  Straftäter dann straffrei bleiben, wenn sie sich nach begangener Straftat selbst anzeigen. Folgt man dem Gedanken weiter und überträgt ihn auf andere Deliktgruppen, bleibt beispielsweise ein Mörder dann straffrei, wenn er sich direkt nach der Tat – vielleicht mit der noch blutigen Tatwaffe in der Hand -  in der nächsten Polizeistation meldet und detailgenau seine Straftat usw. schildert.

Insofern muss den Kritikern der gegenwärtigen Regelungen Recht gegeben werden, auch wenn dadurch die Aufdeckung dieser Straftaten erleichtert wird und das hinterzogene Geld anschließend dorthin kommt, wohin es gehört – nämlich in die Staatskasse. Es stimmt ohne Zweifel auch, dass es sich bei den Steuerstraftätern um die wahren Sozialbetrüger handelt, die zwar von allem, was unsere Gesellschaft und der Staat zur Verfügung stellt, gern  profitieren, aber das Geld dafür an dem Fiskus vorbei ins Ausland schaffen.

 

Aber: Wieso neigen bestimmte Politiker immer wieder dazu, derartig populistischen Quatsch abzusondern – wie so häufig der Herr Gabriel.

Denn: Wenn wirklich auf Steuerhinterziehung in Höhe von 500.000 und mehr es zu einer Haftstrafe von mindestens zwei Jahren kommt, würde die Staatskasse erneut geschädigt, denn der nun fällige Aufenthalt hinter schwedischen Gardinen ist nicht billig. Auch eine mögliche zusätzliche Geldstrafe würde um die Haftkosten gemindert.

 

Wie wäre es denn, wenn von vornherein bei einer Neugestaltung der gesetzlichen Regelungen für die Bestrafung bei Steuerstraftaten zwar die Amnestie abgeschafft wird, aber anstelle der von Herrn  Gabriel vorgesehenen Haftstrafe eine sehr hohe Geldstrafe tritt – bis hin zum faktischen Vermögensverlust?

Das würde der Staatskasse mehr Vorteile bringen – ohne die Kosten für den Gefängnisaufenthalt der Steuerbetrüger.

 

Man kann durchaus davon ausgehen, dass die Androhung eines Vermögensverlustes bei Aufdeckung der Steuerstraftat eine vergleichbare präventive Wirkung hat wie eine Androhung einer Gefängnisstrafe.

Vielleicht könnte ein kleiner Bonus im Falle der Selbstanzeige gewährt werden - vergleichbar mit dem üblichen Verfahren bei geständigen Tätern.

 

Eine kleine Anmerkung zum Schluss: Wieso fallen dem SPD – Chef derartige populistische Forderungen jetzt ein - nur wenige Wochen, nachdem der Wähler die SPD in die Opposition geschickt haben?

Hätte der ehemalige Bundesminister Gabriel nicht schon früher einmal auf diese Ideen kommen können?

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 17. April 2011 um 08:50 Uhr