Freiheit gegen Sicherheit

Dr.Klaus Wieser, Landesverband Hamburg, 09.03.2010


Als das Urteil verkündet wurde, gab es eine Menge Sieger. Das waren zunächst die jetzige Bundesjustizministerin Leutheusser – Schnarrenberger und das waren die FDP - Politiker Hirsch und Baum, die stets dabei sind, wenn es darum geht, gegen angebliche oder sogar tatsächliche Eingrenzungen von Freiheitsrechten zu klagen. Angesichts - - vermutlich aus ihrer Sicht unzureichender - Möglichkeit politischer Einflussnahme haben diese Politrentner sich durch Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht eine andere Bühne geschaffen, mit deren Hilfe sie sich immer wieder erfolgreich als Kämpfer gegen eine allzu große Macht des Staates zugunsten der Freiheitsrechte der Bürger hochstilisieren.

 

Außer ihnen klagten viele  Einzelpersonen. Dieses Kollektiv von angeblich 35.000 Personen setzt sich aus sehr unterschiedlichen Gruppierungen mit sehr verschiedenen Motivationen zusammen: von Computer - Desperados und anderen Computer – Freaks, teilweise organisiert in der sogenannten „Piratenpartei“, von Linken und Linksextremisten, Liberalen, besorgten Bürgerlichen usw. Die jetzige Bundesjustizministerin ist in diese Gesellschaft geraten, weil sie sich seinerzeit noch als Oppositionspolitikerin der Klage gegen das geltende Gesetz zur Vorratsspeicherung von Daten angeschlossen hatte.

Um was es bei dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts geht, ist kurz beschrieben: dem Staat wird die Speicherung der Daten aus dem Bereich der Telekommunikation in der geltenden Form verwehrt.

Allerdings handelt es sich dabei um Daten, die nach Auskunft der Polizei und von anderen Sicherheitsdiensten als zwingend notwendig für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus aber auch der gewöhnlichen Schwerkriminalität in Deutschland und seinen Nachbarstaaten angesehen werden. Es handelt sich um sogenannte Verbindungsdaten wie die angerufene Telefonnummer, Anrufzeit und – ort usw. -  nicht aber die Gespräche selbst. Sie dürfen ab sofort nicht mehr auf Vorrat gespeichert werden, damit auf sie bei einem hinreichend gesicherten Verdacht – natürlich unter richterlicher Kontrolle – bei Bedarf zugegriffen werden kann.

 

 

Obsiegt haben also diejenigen, die behaupteten, dass die Vorratsspeicherung gegen grundsätzliche Freiheitsrechte verstieße. Jeder müsste sicher sein, dass er sich ohne Gefahr vor einer staatlichen Beobachtung von Strafverfolgungsbehören seinen Alltagsbeschäftigungen widmen dürfte – egal was diese sind. Das gilt auch für Terroristen und für Schwerkriminelle. Die Rigorosität mit der ein derartiges Privileg erstritten wurde und die Bereitschaft, mit der sich die Mehrheit der Bundesverfassungsrichter über die Bedenken der Sicherheitspraktiker  hinweg setzte, fordert zum Widerspruch heraus.

Denn merke: auch Urteile des Bundesverfassungsgerichtes sind nicht sakrosankt.

Ohne die Problematik zu vertiefen, ist daran zu erinnern, dass es bei diesem Gesetz darum ging, eine entsprechende EU – Richtlinie in nationalstaatliches Recht umzusetzen. Im weiteren Sinne gehört auch das Swift – Abkommen zwischen der EU und den USA in diesen Zusammenhang, das durch das Europäische Parlament zwischenzeitlich gekippt wurde.

 

Werden wir einmal grundsätzlich: Nach dem Gesellschaftsvertrag hat das Individuum bestimmte Freiheitsrechte gegen den Anspruch auf eigenen Schutz durch den Staat aufgegeben. Der Staat ist verpflichtet, das Individuum zu schützen und bekommt dafür unter anderem auch Steuern und bestimmte Dienstleistungen (z.B. Wehrdienst).

Diese vom Staat zu garantierende Sicherheit ist die Voraussetzung für die Freiheit der Bürger. Wie soll es möglich sein, sich als Person halbwegs frei zu entfalten, wenn man stets gezwungen ist, sich zunächst einmal selbst zu sichern. Abgesehen davon wird von vornherein zum eigenen Schutz das meiste von unseren selbstverständlichen Lebensäußerungen nicht möglich sein, wenn die Sicherheit nicht kollektiv gewährleistet ist.

Allein ein Blick auf die Mehrzahl außereuropäischen Staaten genügt, um die hohe Bedeutung der Sicherheitsgewährung durch unseren Staat richtig zu würdigen.

So gesehen ist die Diskussion über die Dualität von Sicherheit und Freiheit nur möglich, wenn von vornherein eine so hohe Sicherheit gewährleistet ist wie bei uns.

Also: Diese Diskussion ist letztlich ein Luxusprodukt.

Dem scheidenden Vorsitzenden des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichtes Hans Jürgen Papier ist also zu widersprechen, wenn er und die Mehrzahl dieser Kammer des Bundesverfassungsgerichtes der Freiheit vor der Sicherheit  - hier reduziert auf den viel kleineren Nenner: Datenvorratsspeicherung - einen höheren Stellenwert einräumt.  

Abgesehen davon haben die meisten Bürger merkwürdigerweise freiwillig im gefährlichen Umfang auf die Sicherung ihrer höchstpersönlichen Daten verzichtet. Sie vertrauen dem Internet eine Menge von Daten an, die dort auf Dauer einsehbar bleiben und milliardenfach abgerufen werden können.

 

Insgesamt ist dieser Grundgedanke, dass Sicherheit bestimmte Freiheitseinschränkungen nach sich zieht, bei vernünftigen Bürgern unumstritten. Es geht aber um den  Umfang und um die Ausgestaltung.

Wir als eine christlich – sozialkonservative Partei der kleinen Leute verlangen, dass der Staat seiner Schutzpflicht umfassend nachkommt. Mögen sich die ganz Großen auf ihre Art und Weise entsprechend selbst  schützen können, wir brauchen eine gut ausgerüstete und ausgebildete sowie entsprechend bevollmächtigte Polizei und andere staatliche Sicherheitsdienste.

Verlangt wird nicht, dass der Polizei und den anderen Sicherheitsdiensten ein allumfassendes Recht zur Kontrolle über die Bürger eingeräumt werden soll, denn gerade wir Deutschen wissen von der Gefahr, dass sich ein demokratischer Rechtsstaat in einen totalitären verwandeln kann. Wir wissen, dass Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, diese wertvollen Güter, die Schaden leiden könnten, wenn den Sicherheitsorganen über alle Maßen Zugriffsrechte über die gewonnenen  Informationen eingeräumt werden.

 

In dieser Frage sind wir in Deutschland – beispielsweise anders als in Schweden - nach den entsetzlichen Geschehnissen von 1933 bis 1945 besonders sensibel. Deshalb waren in dem nunmehr gekippten Gesetz schon eine Menge institutioneller Bremsen bzw. Hindernisse eingebaut. Außerdem darf man – anders als in der Vergangenheit darauf vertrauen - , dass es in der Polizei und bei den anderen Sicherheitsorganen ein tiefgreifendes demokratisches Bewusstsein gibt, das die schlimmsten Exzesse verhindert. Natürlich darf man sich niemals darauf verlassen – und insofern ist man natürlich sofort auf der Seite von Hirsch, Baum und Leutheusser – Schnarrenberger, wenn man eine gewisses Misstrauen gegenüber den Staatsorganen zeigt.

Zu leicht – so könnte man meinen – wäre es möglich, dass eine Situation entsteht, dass die Informationen aus der Daten-Vorratsspeicherung gegen den einzelnen Bürger gewendet wird. Sogar dann, wenn diese Gefahr real wirklich nicht bestünde, wäre allein der Gedanke daran bereits eine Belastung.

Dieses dürfte wohl die Motivlage der meisten Kämpfer gegen die Vorratsdaten – Speicherung gewesen sein. Dass es noch andere – weniger ehrenwerte Gründe geben mag, darf man vermuten, soll aber – mindesten den Genannten – nicht unterstellt werden.

 

Gegen die Vorratsdatenspeicherung sprechen Gründe wie beispielsweise die Gefahr einer fehlerhaften Anwendung der vorliegenden Informationen. Das kann allerdings durch eine kluge Organisation und durch eine verbesserte richterliche Kontrolle begrenzt werden.

Dann gibt es die Gefahr von Datenlecks, ein besonderes Problem angesichts der Menge der zu verwaltenden Daten. Aber das lässt sich auch durch entsprechende organisatorische Maßnahmen begegnen. Unbestritten bleibt auch hier ein gewisses Restrisiko – aber das ist geringer gemessen an dem Risiko, wenn man auf die Datenvorratsspeicherung verzichtete.

Auch wenn man den vorsätzlichen Missbrauch der Daten durch Staatsorgane ausschließen kann, verbleibt bei vielen Bürgern sicherlich ein Missbehagen, weil man von den obigen Möglichkeiten weiß.

Allerdings: Angesichts der hohen Bereitschaft der Bürger, freiwillig von sich aus eine Menge Daten preiszugeben, relativiert sich dieses.

 

Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes ist es zwar, die Elle unseres Grundgesetzes auf die konkrete Gesetzgebung und auf das Regierungshandeln anzulegen. Dabei spielen die Grundrechte eine besondere Rolle.

Grundrechte sind zwar Abwehrrechte gegen die (All-)Macht des Staates, aber wir brauchen umgekehrt in unseren hochkomplexen Gesellschaften immer dringender die Mitwirkung des Staates für unsere individuelle Lebensbewältigung. Man darf nur an das vorletzte Urteil zur Gestaltung von „Hartz IV“ erinnern.

Insofern erscheint der besessene ideologisch verursachte Kampf gegen Regelungen des Staates mindestens zwiespältig.

 

Denn unser Grundgesetz ist ein Meisterwerk und über den Zeitrahmen hinaus, in dem es entstanden ist, von grundsätzlicher Bedeutung. Aber es ist trotzdem auch das Produkt seiner Zeit. Es ist das Produkt der Erfahrung von Frauen und Männer, die meistens vor 1933 Verantwortung getragen, die Grauen der NS – Diktatur überlebt und tiefgreifende Schlüsse daraus gezogen haben. Ihr Horizont musste insofern sich natürlich begrenzen – und sie haben folglich der Freiheit des Individuums vor seiner Sicherheit einen höheren Wert eingeräumt.

Sie konnten natürlich nicht ahnen, was heute – über sechzig Jahre danach – sich an neuen Problemen ergeben könnten. Sie haben vielleicht sogar durch ihre Prioritätensetzung neue Probleme für unser Gemeinwesen geschaffen.

Vielleicht aber wäre das zu verhindern gewesen, wenn sie sich auf die Grundsätze staatlicher Organisation, nämlich auf das Naturrecht und dem Gesellschaftsvertrags besonnen hätten und die Sicherheit des Individuums, besonders auf körperliche Unversehrtheit und auf persönliches Eigentum gleichrangig mit dem Recht auf Freiheit gesehen hätten.

Abgesehen davon, wird hier noch einmal bestritten, ob diese Gefährdung der Freiheit durch die Datenvorratsspeicherung wirklich in diesem Umfang gegeben ist – oder ob es sich nur um eine Denkhypothese von ehemaligen Politstars auf dem Altenteil und einer großen Zahl von Mitstreitern mit sehr verschiedener Motivlage und sehr unterschiedlichen Einsicht in diese Problematik war, die zu dieser Klage führte.

 

Die bisher vernehmbaren Diskussionsbeiträge zu diesen Thematik und zu dem Urteil waren doch recht durchwachsen.

So behauptete beispielsweise der „ Linkspartei“ – Politiker Wolfgang Neskovic, ein ehemaliger Bundesrichter, dass die Verfassungsrichter  mit diesem Urteil in Wirklichkeit einer Vorratsdatenspeicherung Tür und Tor geöffnet hätten, weil sie grundsätzlich dieser zugestimmt hätten. Der Staat dürfe also ohne Anlass und ohne Verdacht Daten auf Vorrat erheben und speichern. Nur der staatlichen Zugriff auf die gespeicherten Daten sei eingeschränkt worden.

Auf der anderen Seite machen die Verantwortlichen für unser aller Sicherheit klar, dass wir dringend dieses Instrument Vorratsdatenspeicherung gegen Kriminelle und Terroristen brauchen.

 

Bedauerlicherweise konnten sich die Verfassungsrichter nicht darauf verständigen, dem Gesetzgeber eine Frist zur Nachbesserung dieses Gesetzes zu geben, denn auch aus unserer Sicht stellt sich das Urteil dar wie: „Datenvorratsspeicherung grundsätzlich ja – aber nicht so!“

Wieso musste das Urteil so lauten ? Wie passt das alles mit der EU – Richtlinie zusammen ?

Wes wäre nicht das erste Mal, dass Urteile des Bundesverfassungsgerichtes viele Diskussionen auslösen – auch über die Frage, ob diese für unser Gemeinwesen hilfreich gewesen sind.

Aber man stellt sich ebenfalls die Frage, wieso die Bundesjustizministerin auf Zeit spielt und nicht unverzüglich in ihrem Haus einen neuen, verfassungsgerichtsfesten Gesetzesentwurf erarbeiten lässt.

Wer kann sowohl von den Verfassungsrichtern wie von den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung wirklich die Verantwortung dafür tragen, dass nunmehr kriminelle Handlungen oder Terrorakte nicht verhindert oder Täter deshalb nicht dingfest gemacht werden können, weil diese gesetzliche Grundlage gekippt wurde und die Daten nicht mehr zur Verfügung stehen?

 

Wir als christlich – sozialkonservative Partei stimmen der zynischen Meinung des „Linkspartei“ - Politiker nicht zu, dass der Rechtsstaat eine Risikoveranstaltung sei und wir Risiken eingehen müssten, da wir sonst die Freiheit riskierten.

Es wirkt lächerlich, dass ein Linker Politiker in der Tradition von SED und PDS sich zum Kämpfer für die Freiheit aufspielt.

Aber wir stimmen der Aussage auch deshalb nicht zu, weil wir für die Sicherheit der Menschen in unserem Land sind und jede zusätzliche vermeidbare Unsicherheit der Menschen und Erschwerung der Arbeit der Polizei nicht wünschen. Unsere Freiheit darf natürlich unter keinen Umständen beeinträchtigt werden. Das würde sie aber auch nicht, wenn das Bundesverfassungsgericht es bei diesem Gesetz belassen und nur eine Nachbesserung verlangt hätte.






Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 16. April 2011 um 14:24 Uhr