Dummdreiste Provokationen von Halbwüchsigen in Berliner Gymnasien

Dr.Klaus Wieser, Landesverband Hamburg,22.05.201 


Durch die Presse geistern Forderungen von islamischen Schülern bzw. ihren Eltern auf Einrichtung von Gebetsräumen in öffentlichen Schulen.

So wird beispielweise berichtet, dass an einer Schule sechs Schüler und Schülerinnen in einem Aufenthaltsraum gebetet haben und sogar Wachen davor gestellt hätten – angeblich um ungestört zu bleiben.

Bekanntlich gibt es zurzeit ein Berufungsverfahren gegen ein Gebetsraumurteil beim OVG Berlin wegen eines Urteils des Verwaltungsgerichtes. Das hatte nämlich die Klage eines Schülers auf die Gewährung eines Gebetsraumes und einer Auszeit während der Unterrichtszeit, um seine Gebete verrichten zu dürfen,  positiv beschieden.

 

Dieses „Problem“ kann nur als eine Provokation betrachtet werden, denn schon vor langer Zeit gab es immer wieder Forderungen von Muslimen, am Arbeitsplatz in bezahlter Arbeitszeit – und am besten in einem separaten Raum – ihre Gebet verrichten zu dürfen. Die muslimischen Arbeitnehmer

behaupteten, dass sie ihre Gebete zu einem bestimmten Zeitpunkt verrichten müssten, der nun einmal in die Arbeitszeit fiele. Sie hätten nach den Bestimmungen des Grundgesetzes über die Religionsfreiheit Anspruch auf dieses Privileg.

Bekanntlich wurde dieser Vorstoß seinerzeit zurückgewiesen, weil die Arbeitsgerichte sich auf Rechtsgutachten höchster muslimischer Autoritäten stützen konnten, wonach ein gläubiger Muslim seine religiösen Pflichten nachholen könnte, wenn äußere Umstände ihn daran hinderten, die korrekte Gebetszeit einzuhalten.

Seitdem hört man nichts mehr von ähnlichen Forderungen.

 

Dass jugendliche Wichtigtuer, wahrscheinlich angestiftet von radikalislamischen Scharfmachern, die gleiche Forderung an anderer Stelle aufstellen und – angefeuert von verunsicherten Schulleitern sowie inkompetenten Richtern – dann auch eine Menge Nachahmungstäter in Berlin finden, war abzusehen. Eigentlich hätten auch die Richter an einem Verwaltungsgericht sich mehr mit der Materie vertraut machen müssen, bevor sie vor den provozierenden Forderungen eines Pubertierenden und seiner Eltern zurückgewichen wären.

 

Oder gab es von anderer Seite in Berlin einen Wink mit dem Zaunpfahl, so zu entscheiden? Nach dem, was uns laufend aus der Berliner Politik und von der dortigen Justiz bekannt wird, kann man fast den entsprechenden Verdacht haben.

Ferner muss man sich fragen, ob dieser Vorfall der Integration dient. Die Antwort muss heißen: Ganz bestimmt nicht! Die Mitschüler in diesen Berliner Schulen seien sehr verunsichert.

Außerdem verstößt eine derartige Sonderbehandlung für Muslime gegen andere Regeln des Grundgesetzes – und zwar beispielsweise gegen die Verpflichtung zur Neutralität des Staates in Religionsfragen.

Und schließlich sollte man sich fragen, wie es denn andere Bundesländer und andere Staaten in der Welt mit diesen Forderungen von Arbeitnehmern und Schülern halten? In den anderen Bundesländern scheint das nämlich absolut kein ernsthaftes Problem zu sein. Das dürfte in anderen abendländisch christlichen Staaten ebenso zu sein.

Was geht eigentlich in den Köpfen der Verantwortlichen in Politik und Justiz in Berlin vor?

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 16. April 2011 um 14:38 Uhr