Muslime dürfen nicht in der Schulpause beten

Die Klage eines muslimischen Schülers auf einen muslimischen Gebetsraum in der Schule wurde abgelehnt.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat somit entschieden, daß muslimische Schüler während der Schulzeit nur im Religionsunterricht beten dürfen.

In dem konkreten Fall hatte der heute sechzehnjährige Schüler Yunus M. eines Gymnasiums darauf geklagt, die Gebete nach dem islamischen Ritus in einem eigenen Raum auf dem Schulgelände zu verrichten.

Das Gericht begründete seine Entscheidung nun mit dem berechtigten Interesse des Gymnasiums am „Schulfrieden“. Die unterschiedlichen Religionen der Schüler bergen nach Ansicht der Richter ein Konfliktpotential, welches in der Schule zu vermeiden sei.

In der Begründung des Gerichts heißt es, so müsste bei vergleichbarer Interessenlage auch anderen Schülern etwa ein eigener Raum zum Beten gewährt werden, was gerade bei der Vielzahl der an der Schule vertretenen Religionen und Glaubensrichtungen angesichts begrenzter personeller und sächlicher Ressourcen die organisatorischen Möglichkeiten der Schule sprengen würde.

Zuvor hatte das Land Berlin gegen zwei anderslautende Entscheidungen der Vorinstanzen geklagt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ist die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Die Deutsche Zentrumspartei hofft auf die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes, daß sie dieses Urteil nicht aufheben werden, da ansonsten entsprechende Gebetsräume zur Ausgrenzung nicht muslimischer Schüler verwandt werden könnten.