| Der Relativierung kommunistischer Gewaltherrschaft entgegentreten |
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Der Antrag zur Debatte im sächsischen Landtag, den die LINKEN (ehemals SED) zum Gedenkort Fort Zinna in Torgau einbrachte, dokumentiert, dass die Linken eine Geschichtsklitterung, einen Ungeist von selektivem Gedenken und eine völlige Umkehrung der Geschehnisse beibehalten.
Das bereits unter napoleonischer Herrschaft angelegte Fort diente ab 1936 als Wehrmachtgefängnis des Deutschen Reiches, später zog auch das Reichskriegsgericht von Berlin nach Torgau. Ab September 1945 wurde Fort Zinna von der berüchtigten sowjetischen Geheimpolizei NKWD als „Speziallager“ genutzt. Über 8.000 Deutsche wurden dort wegen angeblicher Mitgliedschaft oder Funktion in NS-Organisationen vollkommen von der Außenwelt isoliert und oftmals auch mißhandelt, gefoltert und ermordet. Die Stiftung „Sächsische Gedenkstätten“ schreibt hierzu: „Konkrete Vergehen wurden ihnen nicht angelastet. Ihre strafrechtliche Verurteilung war nie beabsichtigt.“
Es ist also deutlich, dass es vollkommen unterschiedliche Arten der Nutzung in der NS-Zeit und zur Zeit der sowjetischen Besatzung waren. Alles andere ist eine Verdrehung von Tatsachen, die nur der Rechtfertigung und der Scheinlegitimität der gegenwärtigen linken Politik dient und das vollkommen losgelöst von historischen Tatsachen. Schließlich ist Fort Zinna zur Zeit des Nationalsozialismus kein Konzentrationslager gewesen, sondern eine Einrichtung der Militärjustiz.
Im Wehrmachtsgefängnis Fort Zinna wurden vornehmlich Kriegsdienst- und Befehlsverweigerer, Derserteure und wegen krimineller Delikte verurteilte Soldaten inhaftiert und später auch abgeurteilt. Mögen uns die Urteile nach dem damals geltendem Militärrecht heutzutage zu drakonisch und hart vorkomen, so waren sie nach damals geltendem Militärrecht gültig und sind nicht per se verbrecherisch. Alle Armeen der Welt ahndeten entsprechende Delikte gleichermaßen – gerade im Ausnahmezustand des Krieges.
Als tatsächlich verbrecherisch hingegen ist die darauffolgende Nutzung des Forts durch den NKWD zu bewerten. Gerade das sowjetische Speziallager-System ist das beste Beispiel dafür, daß die Deutschen in Ost- und Mitteldeutschland 1945 eben nicht ‚befreit’ wurden. Die Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft e.V. schreibt hierzu: ‚Willkürherrschaft, Terror und Diktatur bestanden in der SBZ nach dem 8. Mai 1945 fort. Moskauer Akten zufolge wurden zwischen 1945 und 1950 fast 158 000 Personen, darunter über 122.500 Deutsche, in sowjetische Lager eingeliefert. Über 43.000 Deutsche, also mehr als ein Drittel, verstarben.’ Massenhaftes Sterben war in diesen ‚Speziallagern’ also keine bedauerliche Ausnahme, ein Versehen oder unbeabsichtigtes Mißgeschick, sondern notwendige, typische und eben dadurch charakteristische Folge der kommunistischen Gewaltherrschaft. Die Lager dienten nicht der Bestrafung von tatsächlichen Verbrechern, sondern waren darauf angelegt, die Deutschen einzuschüchtern, die Gesellschaft von sogenannten ‚feindlichen Elementen’ – also Gegnern des Sowjetsystems – zu säubern und die kommunistische Diktatur zu etablieren. Sie ermöglichten und flankierten schließlich den Auf- und Ausbau der SED-Herrschaft durch die Schaffung eines Klimas von Angst, Verunsicherung, Opportunismus und Resignation.
Jegliche Relativierung und Verharmlosung der kommunistischen Gewaltherrschaft ist eine klare Absage zu erteilen und die von den LINKEN dargebrachte Opfer-Verhöhnung von links ist aufs schärfste zu verurteilen. Herr Ramelow von den LINKEN (ehemals SED) sollte sich diesbezüglich um seine Gesinnung Gedanken machen, als sich darüber zu monieren, dass ein Volksvertreter eine Krawatte in Nationalfarben trägt.
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 23. Juni 2010 um 19:05 Uhr |