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Worin unterscheiden sich eigentlich Männer von Frauen ? |
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Dr.Klaus Wieser, Landesverband Hamburg 11.03.2011
Was – Sie glauben das zu wissen ? Dann sollten Sie schnellstens dem Europäischen Gerichtshof ( EuGH) diese Erkenntnis mitteilen! Dem scheint dieser Tatbestand entfallen zu sein, denn sonst würde er nicht derartig absurde Urteile fällen wie am Dienstag, den 01.03.2011. Ganz im Glanze der Errungenschaft von der Gleichheit von Männern und Frauen vor dem Gesetz hat er ein Urteil gefällt, das zukünftig angeblich eine Benachteiligung von Frauen bei Versicherungspolicen verhindern soll. Denn: Ab Ende 2012 dürfen Versicherungsunternehmen in Europa keine geschlechtsspezifischen Tarife mehr anbieten, weil das angeblich diskriminierend ist.
Werden wir einmal konkret: Zur Zeit ist es noch so, dass Männer eine um 5,2 Jahre niedrigere Lebenserwartung haben als Frauen. Insofern sind Männer das schwache Geschlecht. Da in der Privatversicherung – auch "Individualversicherung" genannt – der Beitrag ( oder die Versicherungsprämie ) nach dem individuellen Risiko berechnet wird, wird logischerweise bei dessen Berechnung dieser Tatbestand zugrunde gelegt . Das bedeutet, dass bei der privaten Rentenversicherung der Beitrag für eine Frau gegenüber dem eines gleichaltrigen Mann mit der gleichen Vertragsdauer um den Betrag X höher ist. Denn: Normalerweise würde sie durchschnittlich 5,2 Lebensjahre länger Leistungen – sprich Rente - beziehen. Würde nun das Merkmal "Geschlecht" bei der Beitragsberechnung fortfallen, ergäbe sich eine hohe Diskriminierung der Männer. Sie würden einen entsprechend höheren Beitrag bezahlen müssen, obgleich sie durchschnittlich keine Chance haben, entsprechend lange eine Rente zu erhalten. Oder: Wenn eine Frau 5,2 Jahre durchschnittlich länger lebt als ein Mann, wird sie in diesen zusätzlichen Lebensjahren häufiger Leistungen der Privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen müssen bzw. können als ein gleichaltriger Mann mit gleicher Versicherungsdauer.
Wie gesagt: In beiden Fällen wird ein sozial nützliches früheres Ableben der Versicherten ( im Regel der Männer ) bisher durch einen niedrigen Beitrag berücksichtigt. Eine geschlechtsbedingte höhere Chance auf ein längeres Leben führt zu einem höheren Beitrag. Das aber ist – so meinen die hohen Richter – ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip in den Europäischen Verträgen. Aber die Logik gebietet die Einsicht, dass eine Nichtberücksichtigung der Geschlechtsunterschiede andererseits ungerecht ist – es sei denn, es gäbe eine quasi automatische Kompensation an anderer Stelle.
Die soll es angeblich geben, denn beispielsweise zahlen junge Männer in der Autohaftpflichtversicherung mehr, weil ihr Unfallrisiko allgemein höher eingeschätzt wird. Das gilt dann später nicht mehr, da risikogeneigte junge Männer irgendwann einmal älter und vorsichtiger werden. Es gibt auch noch andere Fälle, in denen das Todesrisiko von Männern höher ist als bei Frauen. Bei diesen Versicherungen könnten die Männer bei Nichtberücksichtigung der Geschlechtsunterschiede mit gewissen Verbesserungen in den Beitragsberechnungen rechnen. Den großen Reibach aber werden die Frauen versicherungsbeitragsmäßig machen, denn es gibt schlicht mehr entsprechende Versicherungtypen und dann auch -verträge.
Die Frauenbewegung ist einstmals unter dem Banner der Forderung nach mehr Gerechtigkeit durch mehr Gleichheit der Geschlechter vor dem Gesetz, im Arbeitsleben, in der Familie, bei Scheidungen usw. angetreten. Was ist daraus geworden ? Ein pervertiertes Denken – allein darauf gerichtet, Vorteile für "die" Frauen zuungunsten der Männer herauszuschlagen! Dabei wird keine Rücksicht darauf genommen, dass Männer und Frauen biologisch unterschiedlich sind. Offensichtlich hat eine ideologisierter Feminismus die Vernunft und das Gerechtigkeitsempfinden ertränkt.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 11. April 2011 um 10:27 Uhr |