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Europäischer Stabilitätsmechanismus - eine Gefahr für die Demokratie ? |
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Dr. Klaus Wieser, Landesverband Hamburg, 17.04.2011
Bekanntlich haben in parlamentarischen Demokratien wie in der Bundesrepublik Deutschland nur die Parlamente das Recht zur Gesetzgebung. Zu den wichtigsten Gesetzen gehören Haushaltsgesetze, weil bekanntlich das Prinzip gilt: "Ohne Moos nichts los!" Ohne die entsprechende Mittelbewilligung wäre die Exekutive praktisch machtlos. Deshalb gilt das Recht zur Bewilligung von finanziellen Mitteln als Königsrecht der Parlamente. Schon die Ständeversammlungen in der Vergangenheit kannten dieses Recht.
Die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zum "Europäischen Stabilitätsmechanismus" – also dem Rettungsfond für strauchelnde Euroländer und damit angeblich zur Sicherung des Euro scheint oberflächlich kein Haushaltsgesetz zu sein. Aber weit gefehlt! Bei dem gegenwärtigen Zustand, in dem sich diese Länder befinden – besonders Griechenland - , ist damit zu rechnen, dass aus den Garantien der anderen Euroländer kurz oder lang Zahlungsverpflichtungen werden. Was immer die Parlamente mit den Steuereinnahmen sonst machen wollen, nach dem Eingehen der Verpflichtungen und dem Eintreten des immer wieder bagatellisierten Ernstfalles muss vorrangig dafür gezahlt werden. Die Parlamente verlieren damit die Herrschaft über das Budget . Und das heißt, sie verlieren ihr Königsrecht.
Wenn für andere Euroländer gezahlt werden muss, fehlt das Geld im jeweiligen Inland der zahlungsverpflichteten Länder für alles andere. Das kann sogar dazu führen, dass die anderen Euroländer aufgrund des Verschuldens der Defizitländer selbst handlungsunfähig würden. Also: Nur deshalb, weil Griechenland Dauerpartys feierte, die Bürger kaum Steuern zahlten, ungeniert Vetternwirtschaft betrieben und dadurch der öffentliche Dienst aufgebläht wurde, die Korruption den Alltag bestimmte usw. sowie die anderen Euroländer mit falschen Zahlen getäuscht wurden, fehlt das Geld beispielsweise in Frankreich und Deutschland für Soziales, für Schulen, innere und äußere Sicherheit usw.
Damit gewinnt dieses Zustimmungsgesetz zum Europäischen Stabilitätsmechanismus den Charakter eines verfassungsändernden Gesetzes. Schon die Zusagen der Regierung zum Euro – Rettungsfond können sehr wohl in Deutschland aber wohl auch in den anderen Euroländern als verfassungsrechtlich bedenklich angesehen werden, da für derartig weitreichende Entscheidungen die parlamentarische Zustimmungserfordernis zwingend notwendig erscheint. Das ist übrigens auch die Meinung des Bundesrechnungshofes. Man könnte deshalb mit gutem Recht in der Bundesrepublik Deutschland für die Zustimmung zum ESM eine verfassungsändernde Mehrheit im Bundestag und Bundesrat fordern. Damit wird der ESM indirekt auch eine Belastung für die Demokratie.
In diesem Zusammenhang sei auf den Beitrag vom 28.11.2010 "Vorschlag zur Gründung einer Euroland – Bank" hingewiesen, in dem anstelle dieses ESM eine echte übernationale Bank vorgeschlagen wurde. Diese Bank sollte vorrangig auch die gleichen Funktionen wie der ESM haben, hätte auch Milliarden Einlage gefordert - aber das Risiko begrenzt.
Die Deutsche Zentrumspartei unterbreitet dem Deutschen Bundestag diesen Vorschlag anstelle des genannten Zustimmungsgesetzes. Greifen Sie zu ! Es kostet nichts !
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