Dr. Klaus Wieser, Landesverband Hamburg, 08.05.2011
Was, Er hat wieder 50 Euro für eine Sportwette ausgegeben ? Und das, obgleich Er Hartz IV – Empfänger ist ?
Was fällt Ihm ein?
Hat nicht unser Hohes Landgericht in Köln sein Urteil bestätigt, wonach Hartz IV – Empfänger nicht auf Sportergebnisse wetten dürfen ? Und haben unsere hohen Richter nicht damit kundgetan, dass ihre entsprechende Verfügung aus dem vergangenen März nicht nur richtig war, sondern von ihrer hohen Weisheit zeugte ?
Gerade Er, der sich nicht allein ernähren kann – aus welchem Grund auch immer – und Unserer Fürsorge anheim gefallen ist, muss lernen, dass man mit dem Wenigen, was Er zur Verfügung hat, mit Hilfe der Gnade der Vernunft umzugehen hat! Da mag es vor Unserem Angesicht auch nicht mildernd wirken, wenn Er geltend macht, dass er Rheinländer ist, denen ein höherer Grad an Leichtsinn nachgesagt wird.
Gerade gegenüber unseren Untertanen aus den rheinischen Landen müssten Wir umso weniger nachsichtig sein, damit sie lernen, woran es ihnen am meisten gebricht. Nämlich an der Sorge über den nächsten Tag hinaus, an dem Schweiß, der Sparsamkeit und besonders an dem Verzicht auf jenes närrische Treiben, denen sie sich vor Ostern jedes Jahres hingeben.
Deshalb dekretieren wir, dass jeder, der jenes Almosen, genannt "Hartz IV" bezieht, nicht mehr an Sportwetten teilnehmen darf – ausnahmsweise für wenige Euro.
Und alle, die jene Hartz IV – Almosen beziehen, sollen es sich zukünftig für je einen Tag bei Unserer Almosenbehörde "Arge" abholen, die ihnen dann mitteilen wird, wofür dieses Geld ausgegeben werden darf. Und das geschieht zu deren Nutz und Frommen, denn nicht die Hartzer selbst sondern eigentlich nur Wir wissen, was gut für jene ist.
Außerdem müssen Wir ihnen täglich leibhaftig begegnen, um überprüfen zu können, ob sie auch nicht dem Teufel Alkohol verfallen sind, ob sie wirklich reinlich sind, sich ihre Zähne und ihre Stiefel geputzt haben und auch kein Knopf an ihrem Wams fehle. Denn Wir wissen, dass die Fehlbarkeit an einer Stelle nur der Ausdruck einer allgemeinen Schludrigkeit ist, die dann geradewegs ins Verderben führt.
Und nur dann, wenn jene Hartzer täglich bei Uns leiblich melden und ihren Verzehreuro ausgezahlt bekommen, können Wir kontrollieren, ob sie wirklich keine verbotene Sportwetten abschließen. Denn: Sie werden nicht sagen, dass sie Hartzer sind, wenn sie in Unseren Wettstellen ihre verderblichen Untaten begehen, indem sie einen Tippzettel abgeben. Wie sollten Wir sie sonst erkennen ?
Unser Hohes Landgericht in Köln hat einen weisen Spruch gefällt. Jener hätte allerdings besonders in jene närrische Zeit gepasst, die man in unserer rheinischen Landen "Karneval" zu nennen pflegt.