|
Die geschlechterlose Straßenverkehrsordnung kommt |
Torben Frank, Landesverband Schleswig – Holstein, 14.09.2011
Derzeit liegt den Interessenverbänden wie ADAC, VCD oder ADFC eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung zur Stellungnahme vor. Die vorliegende Fassung stammt von Ende Mai 2011. Um eine wirkliche Neufassung der Regeln für den Straßenverkehr handelt es sich jedoch nicht. Der Bundesverkehrsminister Ramsauer war Anfang 2010 unter Druck geraten, weil die im November 2009 in Kraft getretene Novelle, die noch unter seinem Amtvorgänger Tiefensee in der Großen Koalition verabschiedet worden war, veraltete Verkehrsschilder ungültig werden ließ. Anfang 2010 erklärte Minister Ramsauer die Novelle der Straßenverkehrsordnung wegen eines Verstoßes gegen das Zitiergebot für nichtig. Die Juristen stritten lange, ob er dieses überhaupt dürfe. So kam es, dass die Straßenverkehrsbehörden auf Bußgeldbescheiden angaben, nach welcher Fassung der Straßenverkehrsordnung sie entschieden hatten.
Die Rücknahme der StVO-Novelle erfolgte dann auf Druck der Kommunen. Sie verwendeten noch viele alte Verkehrszeichen, die bis dahin wegen einer Übergangsregelung ihre Gültigkeit behalten hatten. Diese Übergangsregelung war mit der "Schilderwald-Novelle" 2009 weggefallen. Den Verbänden und Kommunen sowie den beteiligten Landesministerien lag die Novelle der Straßenverkehrsordnung wohlgemerkt zur Prüfung vor der Verabschiedung vor. Weder der Wegfall der Übergangsregelung noch der Verstoß gegen das Zitiergebot waren aufgefallen. ( Schlamperei ?! ) Erst als die Medien berichteten, dass einige Parkverbotsschilder wohl ungültig würden, protestierten die Kommunen lautstark und rechneten vor, wieviel der Austausch der Verkehrszeichen wohl kosten würde. Den Sinn der Schilderwaldnovelle hatten die Kommunen wieder ignoriert. Der Schilderwald sollte gelichtet werden. Alte Verkehrszeichen müssten überprüft werden, ob sie nicht einfach entfernt werden könnten.
Bei der Straßenverkehrsordnung handelt es sich nicht um ein Gesetz, welches vom Parlament beschlossen wird, sondern um eine Verordnung. Bekanntlich kann aufgrund einer Ermächtigungsgrundlage in einem Gesetz ein Ministerium und jede andere ermächtigte Verwaltung Verordnungen erlassen. Im Kopf einer Verordnung muss die Ermächtigungsgrundlage, also das Gesetz, zitiert werden. In der Schilderwald-Novelle der Straßenverkehrsordnung gab es angeblich einen formalen Fehler bei der Benennung der Ermächtigungsgrundlage. Da die Länder für die Ausführung zuständig sind, muss der Bundesrat zustimmen. Nun liegt also die vermutlich korrigierte Fassung der Schilderwald-Novelle vor. Inhaltlich wurde kaum etwas verändert. Lediglich die Übergangsregelung für alte Verkehrszeichen wurde wieder eingefügt; außerdem wird derzeit eine Regelung heftig diskutiert, dass Fahrradfahrer auf gemischten Geh- und Radwegen wohl bald nur noch mit 15 km/h statt mit "angepaßter Geschwindigkeit" fahren dürfen.
Und nun kommt der Höhepunkt dieser merkwürdigen Entstehungsgeschichte für diese Novelle: In der Begründung der Novellierung durch das Bundesverkehrsministerium wird neben der Korrektur nach dem Zitiergebot auch ein anderer Aspekt angeführt. Der Text der Sraßenverkehrsordnung soll geschlechterneutral gestaltet werden. Daher wird diese Novelle der Straßenverkehrsordnung wohl als "Gender-Meanstreaming-Novelle" in die Geschichte eingehen.
Bisher standen im Text die vermeintlich maskulinen Formen "Fußgänger", "Radfahrer" oder "Kraftfahrzeugführer". Damit auch Frauen oder Randgruppen wie Transgender sich angesprochen fühlen, werden diese Worte ersetzt. Nein, es tritt nicht "Fußgängerinnen und Fußgänger" an die Stelle der "Fußgänger". Auch wird auf das alberne und grammatikalisch falsche "Binnen-I" verzichtet. Der Text wird durch die Formulierung "zu Fuß Gehende" richtig sperrig und schlecht lesbar umgestaltet. Der Lesefluß wird durch diese ideologisch motivierte Änderung erheblich gestört.
In einigen wenigen Verbänden, welche noch nicht von Links-(?)ideologen durchsetzt sind, wird diskutiert, ob die Umformulierung nicht auch inhaltliche Folgen hat. So wird der Unterschied zwischen einem "Radfahrer" und "auf dem Rad Fahrender" analysiert, um mögliche Rechtsfolgen zu erkennen. Die Straßenverkehrsordnung soll also aus ideologischen Gründen geschlechterlos werden. Sprachlich beinhaltet die vermeintlich maskuline Form "Fußgänger" auch die "Fußgängerin". Während die Frau mit "Fußgängerin" ihr eigenes Wort haben, wird der Mann von der Sprache benachteiligt. Im Zuge des Werteverfalles wird jede noch so unbedeutende Randgruppe wie die sogenannten Transgender hofiert. Anstatt die vermeintlichen Transsexuellen zu therapieren, läßt man zu, dass Ärzte sie in ihrem Wahn bestärken und sie operativ verstümmeln.
Nun wird für diese Randgruppen durch Linksideologen unsere Sprache verstümmelt. CSU-Mitglied Ramsauer folgt den Befehlen der GenossInnen aus ... – ja, woher konmmen die eigentlich ?
Früher erhielten Funktionäre linker Parteien ihre Befehle aus Moskau, heute hat die Gutmenschenfraktion in Brüssel das Kommando – wohl auch in diesem Fall. Oder: Wer könnte für diesen Schwachsinn sonst verantwortlich sein?
Um entsprechende Hinweise wird gebeten!
|