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Dr. Klaus Wieser, Landesverband Hamburg
Kann man wirklich von einer Sozialdemokratisierung der CDU sprechen, weil sie sich angeblich die Forderung der SPD nach Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes zu eigen gemacht hat ? Mitnichten – denn eigentlich muss man von einem Plagiat der Vorschläge der DEUTSCHEN ZENTRUMSPARTEI sprechen, da genau dieses Konzept, das die CDU als ihr eigenes ausgibt, bereits am 15. bzw.18.08.2007 von uns detailliert dargestellt und in der Folgezeit immer wieder zitiert wurde. Es ist auch Teil unseres Parteiprogramms. Das lässt sich leicht in diesem Internetauftritt nachlesen. Zuerst wurde dieses Konzept auf der Webseite unseres Landesverbandes Schleswig – Holstein veröffentlicht.
Seinerzeit war Franz Müntefering Bundesarbeitsminister.Er forderte damals einen gesetzlichen Mindestlohn mit der Begründung, dass angeblich in der Öffentlichkeit der dringende Wunsch nach der gesetzlichen Festlegung eines Mindestlohnes immer drängender geworden sei. Auslöser dafür waren damals die Aufwendungen für sogenannte "Aufstocker" .Das sind Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn deshalb "aufgestockt" werden muss, weil sie nur ein Einkommen unterhalb des Hartz IV Satzes haben. Sowohl in der Rückschau als auch bei der Analyse der Gegenwart gibt es nichts daran zu deuteln, dass die Aussage von Franz Müntefering und sehr vieler anderer seinerzeit - und die wachsende Schar derjenigen, die in der Gegenwart das im Prinzip Gleiche fordern ( wie beispielsweise die gegenwärtige Bundeskanzlerin und die Bundesarbeitsministerin ), seine moralische Berechtigung hat, nämlich: Wer Arbeit – und wir wollen davon ausgehen, dass es gute Arbeit ist - vollschichtig verrichtet, der muss auch von dem Entgelt dafür leben können. Und richtig war und ist,dass in den USA und in 22 EU – Ländern Mindestlöhne gezahlt werden.
Jedoch ist damit nichts über die Höhe der Mindestlöhne ausgesagt. Es ist logisch, dass zu niedrigere Mindestlöhne überhaupt nichts an dem Problemen ändern. Zu hohe Mindestlöhne jedoch gefährden die entsprechenden Arbeitsplätze, wenn der Arbeitgeber sich nicht mehr diese teueren Arbeitsplätze leisten kann. Er wird natürlich zunächst versuchen, die höheren Lohnkosten über den Markt wieder hereinzuholen. Gelingt dieses nicht, dann wird der Arbeitgeber diese Arbeitsplätze abbauen. Die Folge: Die Menschen verlieren nicht nur ihren Arbeitsplatz, sondern auch ihren Platz in dem sozialen Gefüge, sie verlieren ihre Selbstachtung und auch die Wertschätzung durch die Umwelt. Viele Hartz IV – Empfänger haben dieses schon erleben und erleiden müssen, es sei denn, sie gehören beispielsweise zu den heimischen "Sozialhilfedynastien", die nicht arbeitswillig sind oder zu der neuen Gruppe der Immigranten, die sich gern von den anderen alimentieren lassen.
Abgesehen von diesen Menschen: Vergessen wir nicht, Arbeitslosigkeit ist nicht nur ein volkswirtschaftliches Problem – sondern ebenfalls ein menschliches und ein soziales. Wir wissen auch, dass die jämmerlichsten Löhne denjenigen Arbeitswilligen gezahlt werden, die falsch, nur wenig oder gar nicht qualifiziert sind. Dazu kommen diejenigen, die in bestimmten Gebieten Deutschlands wohnen, wo es nicht genug Arbeitsplätze gibt. In andere Teile Deutschlands umzuziehen, ist für diese Arbeitnehmer aufgrund vieler Gründe beispielsweise aus sozialen Gründen schwer oder nicht möglich. Sie werden von den Arbeitgebern erpresst nach dem Motto: Entweder Du arbeitest für drei oder vier Euros oder es gibt keine Arbeit für Dich!
Daraus ergibt sich, dass die Festlegung der Höhe des Mindestlohnes ganz besonders schwer ist. Zwar ist das Aushandeln der Arbeitsbedingungen - einschließlich der Höhe der Arbeitslohnes - grundsätzliche Sache der Tarifvertragsparteien. Wenn es aber die Gewerkschaften aufgrund ihrer Schwäche oder aufgrund anderer Ursachen ( vielleicht auch aufgrund von Bequemlichkeit oder Einfallslosigkeit ) nicht schaffen, mit den Arbeitgebern sozusagen auf Augenhöhe einen akzeptablen Tarifvertrag abzuschließen und dann auch in der Praxis durchzusetzen, dann gibt es einen tariflosen Zustand, bei dem die Arbeitgeber machen können, was sie wollen. Wir wissen, dass sich die Arbeitgeber in einigen Regionen und bestimmten Branchen drücken, irgendwelche Verhandlungen mit den Gewerkschaften durchzuführen – nicht zuletzt deshalb, weil auch die Arbeitnehmer ihnen indirekt dadurch Schützenhilfe leisten, dass sie sich ihrerseits vor der Mitgliedschaft bei den Gewerkschaften drücken. Dazu kommet noch, dass es Falschmünzer unter dem Namen "Gewerkschaft" gibt, die dann trotz gelegentlicher Gerichtsurteile gegen einige von ihnen immer noch als "Tarifvertragspartei" auftreten und willfährige Verträge – eben zu drei oder vier Euro in der Stunde -abschließen. Einige davon tragen ärgerlicherweise auch die Bezeichnung "Christliche Gewerkschaft".
Nun ist es aber keinesfalls eine rein akademische Frage, ob jetzt der Staat per Gesetz einen Mindestlohn anordnet. Ein staatlich festgelegter Mindestlohn könnte nämlich gegen das Grundgesetz verstoßen, wo ganz ausdrücklich im Artikel 9 Absatz 3 steht, dass die Tarifpartner ( Arbeitgeber und die Arbeitnehmer ) für die Festlegung der Arbeitsbedingungen, d.h. auch der Lohnhöhe, verantwortlich sind. Wenn der Staat nun einen Mindestlohn festsetzt, dann würde er dagegen verstoßen. Übrigens – man nennt diesen Mindestlohn schamhaft in der CDU nunmehr "Lohnuntergrenze", vielleicht um den Plagiatstatbestand nicht auffliegen zu lassen.
Und: Das müsste man den sonst lautstarken Gewerkschaftlern in das Stammbuch schreiben: Wenn der Staat die Löhne festlegt, dann braucht man sie als Tarifpartner nicht mehr. Das scheint aber die Gewerkschaftsbonzen nicht zu kümmern. Ohnehin macht es ihnen wahrscheinlich auch nichts aus, dass sie sich mit ihrer Forderung nach einem einheitlichen staatlichen Mindestlohn an der Grenze des Verfassungsrechtes bewegen. Das klingt fatal wieder nach dem alten Spruch der RAF und vieler "68"er: "Legal – Illegal – Scheißegal!" Dass die gesamte politische Linke, einschl. der Grünen, trotzdem immer noch einen Mindestlohn fordert, ist nur einer obskuren Wahlkampftaktik geschuldet. Sehr durchdacht ist es nicht. Wer als Wähler darauf reinfällt, ist selbst schuld. Umgekehrt: Wer einen Vorteil davon hat, dem ist es egal.
Die DEUTSCHE ZENTRUMSPARTEI hatte also schon 2007 vorgeschlagen, dass durch geeignete Unterstützung durch den Staat und mit Hilfe der schon bestehenden Gesetze die seriösen Gewerkschaften Mindestlöhne ( "Lohnuntergrenzen" ) in allen Branchen einzeln durchsetzen sollten – auch gegen den Willen der Arbeitgeber. Wenn seitens unserer Bundeskanzlerin nun genau dieser Weg beschritten wird, dann darf man ihr verzeihen, dass sie nunmehr von "Lohnuntergrenzen" spricht und mit keinem Wort die DEUTSCHE ZENTRUMSPARTEI erwähnt, die bei diesem Konzept Vordenkerarbeit geleistet hat. Sei`s drum: Konzedieren wir ihr, dass es auch nicht jedermanns Sache ist, in alten Web – Beiträgen oder dem Entwurf des Parteiprogramms der DEUTSCHEN ZENTRUMSPARTEI , also ehemaligen Mutterpartei der CDU, herumzustöbern.
Wir helfen Ihnen jedoch sehr gern, Frau Bundeskanzlerin!
Wir bieten Ihnen gern Unterstützung an, damit sie nicht weiter von Ihren unkreativen Ministerialbeamten, von dubiosen Arbeitgebervertretern als Lobbyisten und auch nicht von ihren Rechtsberatern abhängig sind. Wir wünschen uns im Interesse der Beteiligten einen möglichst zufriedenstellenden Kompromiss. Ganz besonders die Schwachen, die Arbeitnehmer, brauchen Ihre Hilfe. Im Endergebnis – und nicht nur im Idealfall - soll niemand von ihnen bei den Ämtern um eine Aufstockung betteln müssen.
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