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Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen |
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Dr. Klaus Wieser, Landesverband Hamburg, 06.11.2011
Endlich geschieht etwas anscheinend Vernünftiges auf dem Arbeitsmarkt für qualifizierte Migranten. Der Bundesrat billigte am Freitag ein Gesetz, dass Migranten mit akademischen Diplomen hier nicht mehr als Taxifahrer oder Putzkraft arbeiten müssen. Nach dem Gesetzentwurf der Bildungsminister Anette Schavan ( CDU) sollen die legal Zugewanderte einen Rechtsanspruch darauf bekommen, dass ihre Berufsabschlüsse innerhalb von drei Monaten nach Antragsstellung überprüft werden. Stimmen diese Qualifikationen tatsächlich mit den deutschen überein, müssen die im Ausland erworbenen Kenntnisse bescheinigt werden
Natürlich gab es auch eine Menge Mäkeleien bei den Landesfürsten. Beispielsweise meinte der Erste Bürgermeister Olaf Scholz der Freien und Hansestadt Hamburg, dass ein Anspruch auf Beratung und Qualifizierung für die Betroffenen fehle. Positiv wurde vermerkt, dass bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine zentrale Hotlinie für die Anerkennung der Abschlüsse eingerichtet werden solle.
Die Ministerin rechnet damit, dass etwa 25.000 Menschen jährlich versuchen werden, ihre Qualifikationen anerkennen zu lassen. Insgesamt könnten bis zu 300.000 Migranten von diesem neuen Gesetz profitieren. Das klingt alles sehr gut und entspricht voll dem, was bereits die DEUTSCHE ZENTRUMSPARTEI nach dem jahrzehntelangen Stillstand in dieser Frage angemahnt hatte.
Jedoch gibt es dabei eine Menge Probleme: Nehmen wir als Beispiel den Arztberuf.
Beispielsweise ist es nicht nur zwingend notwendig, entsprechende, im Ausland erworbene Qualifizierungen, die mit den deutschen identisch bzw. vergleichbar sind, in Form abgelegter Examina bescheinigt bekommen zu haben. Es ist dabei zu bedenken, dass in den Herkunftsländern der Migranten sehr häufig nicht der hohe technische und Hygienestandard vorliegt wie in Deutschland. Das gilt auch, obgleich gerade in diesem Punkt in vielen deutschen Krankenhäusern erhebliche Mängel auszumachen sind. Zusätzlich müssten die Migranten auch sehr weitgehende Kenntnisse über die institutionellen, rechtlichen, sozialen und vergleichbare Rahmenbedingungen unserer Gesellschaft aufweisen. Dazu bedarf es der einwandfreien Beherrschung der deutschen Sprache, mit der viele sich schwer tun. Also: Zur Ausübung beispielsweise des Arztberufes in Deutschland braucht der Migrant eindeutig in jedem Fall zusätzliche Qualifikationen als er überhaupt mitbringen kann. Wie und wo kann man diese erwerben ? Das müsste seriös organisiert werden.
Was beispielsweise hier für den Arztberuf dargestellt wurde, gilt im Regelfall auch für die anderen hochqualifizierten – nicht nur akademischen – Berufe. Es ist also nicht davon auszugehen, dass allein die Anerkennung der ausländischen Bildungsabschlüsse kurzfristig irgendwelche Mangellagen in bestimmten Berufen mindert.
Bei der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse sollte man ehrlicherweise davon ausgehen, dass Prüfungen in anderen Ländern – besonders in sehr vielen asiatischen, afrikanischen und auch amerikanischen Ländern locker, flockig gehandhabt werden. Und noch schlimmer: Viele Examina kann man schlicht kaufen oder sie werden so erworben wie beispielsweise in Deutschland manche Doktortitel. Es wird also zwingend notwendig sein, für viele diese Prüfungen hier zu wiederholen.Es ist also schlichtweg unmöglich, das alles in kurzer Zeit zu bewerkstelligen. Deshalb sind die Zeitvorgaben im Gesetz absurd kurz.
Damit wird Betrügern und Versagern der Weg geebnet und die Folgen beispielsweise für die Patienten und Kunden werden verheerend sein. Wir haben schon jetzt genug Hinweise dafür – beispielsweise von Ärzten, deren Qualifikationen in der Vergangenheit- wahrscheinlich im Schnellverfahren - schon anerkannt worden sind. Wahrscheinlich soll das in Zukunft wohl generell gelten.
Die DEUTSCHE ZENTRUMSPARTEI bejaht ausdrücklich den von ihr selbst immer wieder eingeforderten Beschluss von Regierung, Bundestag und Bundesrat. Wir fordern aber eine große Sorgfalt und viel mehr Verantwortungsbereitschaft bei der Durchsetzung als es in der Vergangenheit manchmal war. Die anfallenden Kosten für eine Ergänzungs- oder Nachqualifizierung dieser in Frage kommender Fachleute ( und nicht nur der Mediziner unter ihnen) müssen im Prinzip von den Nutznießern getragen werden - also den Betroffenen selbst, durch deren Arbeitgeber und gegebenenfalls auch von der deutschen Gesellschaft. Für die Vorfinanzierung der Aufwendungen sollte im Zweifelsfall die BA aufkommen. An der Finanzierung aber sollte diese Bildungskapitalinvestition nicht scheitern.
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 11. November 2011 um 10:16 Uhr |