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Dr. Klaus Wieser, Landesverband Hamburg, 20.11.2011
Wie eine Bombe hat die Erkenntnis eingeschlagen, dass wir in unserem Land einen mehr oder weniger organisierten braunen Terror haben, dem unschuldige Menschen mit Migrationshintergrund zum Opfer gefallen sind. Nur weil sie ihrem Namen oder ihrem Aussehen nach - vielleicht zusätzlich auch aufgrund ihrer Tätigkeit - als Zugewanderte identifizierbar waren, wurden sie kaltblütig ermordet.
Es stockt einem der Atem, wenn man bedenkt, welche abgrundtiefe Menschenverachtung hinter dieser Form des Terrorismus steckt. Wahllos wurden Menschen abgeknallt, denen – wie gesagt - die Terroristen nur ihre Herkunft und gegebenenfalls ihr Aussehen vorwarfen. Es scheint sicher, dass noch mehr Ermordete und Verletzte auf das Konto dieser braunen Terroristen gehen. Wir wissen nämlich zwischenzeitlich, dass insgesamt mehr als hundert Menschen nach der Wiedervereinigung Opfer brauner Gewalt wurden.
Man fragt sich, wieso die Sicherheitsorgane bei der Aufdeckung und Verhinderung der rechten Gewalt so ineffektiv waren. Die Verdächtigung von ganz Links und von den diffamierungsbereiten sogenannten "Gutmenschen", dass die Sicherheitsorgane in Deutschland "auf dem rechten Auge blind" seien, ist sicherlich bösartig und dummes Zeug. Man kann sich leicht vorstellen, dass Polizei und Inlandsverfassungsschutz völlig überrascht waren, da sie sich offensichtlich eine derartige Bedrohungslage nicht vorstellen konnten. Das hätten sie aber müssen, denn das sollte zu dem kleinen Einmaleins sogar der kleinen Dorfpolizisten gehören, dass zunächst einmal alle Indizien gesichtet und dann vorbehaltlos die Frage gestellt werden muss, wer denn ein Interesse an diese Untaten haben könnte, bzw. warum diese Taten geschahen.
Dass einzelne Verfassungsschutzämter oder –einheiten gemeinsame Sache mit den Mordbuben gemacht haben oder ganz fest vorsätzlich das rechte Auge zugedrückt haben, erscheint völlig ausgeschlossen und ist als eine bösartige Diffamierung gedacht.
Möglicherweise war die Sicht auf die Indizien aber auch deshalb so schwer, weil wir in Deutschland eine völlige Zersplitterung der Zuständigkeiten haben, und deshalb die eine Hand nicht weiß, was die andere tut – bzw. dass der eine etwas nicht weiß, was der andere weiß –oder dass der eine, der weiß, die anderen nicht wissen lässt, was er weiß.
Denn: Wir haben siebzehn Zuständigkeiten, d.h. in jedem Bundesland und dann im Bund je eine eigene Sicherheitsstruktur. Das allein ist schon eine Katastrophe hinsichtlich der Mittelverschwendung und Effizienzverschleuderung. Dazu kommt noch, dass die Hysterie um die Datenspeicherung und das exzessive Abschotten der Daten der einen Behörde von denen der andere dazu führt, dass die Sicherheitsbehörden künstlich blind gehalten werden. Vielleicht sollten sich diejenigen, die die unselige Zersplitterung unserer Sicherheitsorgane in diese siebzehn Zuständigkeiten für gut halten, fragen, wie viel Schuld an diesen und vergleichbaren anderen Fällen sie dabei auf sich geladen haben. Das gilt auch für diejenigen, die die Sicherheitsorgane für künstlich blind halten und sich noch für Helden der Demokratie halten.
Wieso eigentlich wurden diese Strukturen nicht vernünftig geändert, beispielsweise, indem schon vor Jahren bei den Geheimdiensten der Bund das Kommando übernahm und die Länder – Verfassungsschutzämter nachgeordnet wurden? Vorbild hätte das FBI in den USA sein können. Wie die Bundesrepublik Deutschland sind auch die USA bundesstaatlich aufgebaut, wobei die einzelnen Mitgliedsstaaten sogar noch mehr Kompetenzen haben als unsere Bundesländer. Gäbe es schon seit längeren eine derartige Organisation wie ein deutsches FBI, wäre wohl die Mordserie gleich nach dem Anfang ins Stocken gekommen.
Die DEUTSCHE ZENTRUMSPARTEI meint, dass aber im Augenblick anderes eiliger und wichtiger ist, nämlich, Solidarität mit denjenigen zu bekunden, die bedroht wurden bzw. sich aus gutem Grund bedroht fühlen. Jeder Mensch hat in der Bundesrepublik Deutschland das Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit ! Jeder, der den anderen dieses Recht abspricht und es in seinen Äußerungen relativiert oder sogar durch sein Handeln negiert, ist ein schwerer Krimineller oder - um in der Terminologie der braunen Rechten zu sprechen - " ein schlechter Deutscher". Dieses Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit hat unserer Ansicht nach allerhöchste Priorität, auch wenn die deutsche Rechtsprechung mit ihren milden Urteilen gegenüber Mördern, Totschlägern und Körperverletzern immer wieder signalisieren, dass sie es sich in sehr vielen Einzelfällen nicht so wichtig nehmen.
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