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Staatsanleihen müssen auch Staatsanleihen bleiben |
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Herbert Karl, Landesverband Baden – Württemberg, 04.12.2011
Staatsanleihen sind nichts anderes als staatliche Schuldverschreibungen. Im Allgemeinen sind Schuldverschreibungen sicher, solange ein solventer Schuldner für seine Verbindlichkeiten einsteht: Wird dem Gläubiger einer Schuldverschreibung diese zu unsicher, wird er versuchen, Schadensbegrenzung zu betreiben. So geschehen mit den Staatsanleihen Griechenlands anno 2011.
Die EURO-Krise hat zudem bewirkt, dass mit der Mär, Staaten können nicht pleite gehen, aufgeräumt werden muss. In Erwartung eines siegreichen Feldzugs haben 1914 die bedeutenden europäischen Staaten umfänglich Staatsanleihen ausgegeben: Getilgt – so der Grundgedanke – sollten diese durch gegnerische Kriegsentschädigungen werden. Als Verlierer des Weltringens hatte das Deutsche Reich nicht nur solche Kriegskontributionen an die Entente zu bezahlen, sondern hatte sich bei der eigenen Bevölkerung hoch verschuldet. Die Folgen sind bekannt: Inflation – Wirtschaftskrise – Diktatur.
Da derzeit Griechenland & Co. Zahlungsschwierigkeiten haben, muss auch die eine oder andere Staatspleite ins Kalkül gezogen werden. Die DEUTSCHE ZENTRUMSPARTEI – eingedenk der in der Weimarer Republik gemachten Erfahrungen und der Subsidiarität verschrieben – tritt dafür ein, dass Griechenland geholfen werden muss. Diese Hilfe kann aber nur unter harten Auflagen erfolgen und muss Hilfe zur Selbsthilfe sein.
Die ins Gerede gebrachten Eurobonds sollen auch im Gerede bleiben: Staatsanleihen sollen und müssen als Anleihen von Staaten identifizierbar bleiben: Eurobonds würden der Beliebigkeit wandelnder EU-Funktionäre unterliegen. In der Ablehnung solcher Schuldverschreibungen sind wir ausnahmsweise mit der Unionskanzlerin einer Meinung.
Jedoch: Sie darf nur nicht umfallen.
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