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Die "vierte Gewalt" zwischen Volkspädagogik und staatlicher Instrumentalisierung |
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Autor: Michael Paulwitz
Meinungs- und Pressefreiheit heute
Die "vierte Gewalt" zwischen Volkspädagogik und staatlicher Instrumentalisierung
"Eine Zensur findet nicht statt." Wer Artikel 5 des Grundgesetzes unvoreingenommen liest, könnte glauben, die deutsche Freiheitsbewegung sei nach über zweihundert Jahren am Ziel angelangt: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu untenichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet." Diese Grundrechtsgarantie ist ein hohes Gut - aber sie ist kein Selbstläufer. Auch in einer funktionierenden Demokratie sind Meinungs- und Pressefreiheit von vielen Seiten bedroht und müssen jeden Tag neu erkämpft und behauptet werden. Die Freiheit, zu sagen und zu schreiben, was man denkt, und zu lesen und zu hören, was man wissen möchte, ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Ohne sie gibt es keine politische Freiheit, ohne sie kann der Bürger als Souverän sein Recht auf politischeTeilhabe nicht wahrnehmen. Den 150 absolutistischen Fürsten war sie deshalb ein Dom im Auge. Sie in Anspruch zu nehmen, konnte gefährlich werden, lebensgefährlich mitunter. Dem schwäbischen Feuerkopf der Sturm-und-Drang-Zeit, Christian Friedrich Daniel Schubart, trug sein Freimut gegenüber dem Herzog von Württemberg lange Jahre der Haft ein.
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 05. August 2009 um 18:04 Uhr |