Umwelt & Natur
Klonfleich im europäischen Handel
Das Fleisch von Nachkommen geklonter Tiere kann künftig voraussichtlich auch in der Europäischen Union (EU) angeboten werden. Die EU-Staaten wollen am Montag nicht nur den Weg für den Verkauf von mit Nanotechnologie veränderten Lebensmitteln, sondern auch von Fleisch von direkten Nachkommen von geklonten Tieren freimachen.Dazu soll die EU-Verordnung für neuartige Lebensmittel entsprechend angepasst werden. Auch die deutsche Regierung werde dafür stimmen, sagte ein Diplomat in Brüssel. Sonst drohe eine „Regelungslücke“. Trotz der ethischen Bedenken soll dieses Gesetz beschlossen werden und es nur eine neue eigene EU-Regelung für Klonprodukte vorzulegen, in der sie auf die ethischen Bedenken eingehe.Die EU-Kommission wird nach dem von der EU-Ratspräsidentschaft ausgearbeiteten Text allerdings nur dazu aufgefordert, ein Jahr nach Inkrafttreten der Regelung einen Bericht über alle Aspekte der Zulassung von Klonfleisch vorzulegen, und nur, wenn es sie als notwendig erachtet, eine eigene Klonfleisch-Regelung vorzuschlagen. Insbesondere der deutsche Bauernverband hatte sich strikt dagegen ausgesprochen. Die Bundesregierung hatte zunächst erklärt, in Supermärkten dürfe es kein Klonfleisch geben. Mit dem „Ja“ zum Klonfleisch wird definitiv ein falscher Weg der Tierzucht zementiert. Es gibt keine überzeugenden Argumente dafür, dass die Nahrungsmittelerzeugung mit Hilfe geklonter Tiere und deren Nachkommen rechtfertigt.Parlament votierte im März gegen ZulassungAuch das Europaparlament hat sich im März gegen die Zulassung ausgesprochen – vor allem wenn diese im Rahmen der EU-Verordnung für neuartige Lebensmittel geschehe. Diese regelt die Zulassung von Produkten, die nach 1996 auf den europäischen Markt gekommen sind. Für alle Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen hingegen gibt es eine eigene EU-Regelung, wie sie die Mitgliedstaaten, jedoch von den Regierungen ignoriert werden, jetzt auch für Klonfleisch fordern. Bevor die Neuregelung in Kraft treten kann, müssen sich die Staaten mit dem Europaparlament auf eine einheitliche Linie einigen. Die EU-Staaten befinden sich dabei trotz des „Neins“ des Parlaments zum Klonfleisch vom März in einer vergleichsweise starken Position, da das Votum des Ministerrats einstimmig erfolgen wird.

Somit sind unsere gewählten Vertreter im Europaparlament mal wieder entmachtet worden und die Exekutive setzt sich wieder als Legislative durch, womit das Grundprinzip unserer Demokratie schon wieder gebrochen wird. Ohne das unseren gewählten Vertreter irgendein Einspruchsrecht gegen dieses Gesetz haben. Dieses zeigt wieder einmal welche eklatanten antidemokratischen Prozesse in der EU in Gang gebracht worden sind und den Volkswillen vollkommen außen vor lassen.

Wir lehnen es ab, dass Fleisch von geklonten Tieren den Bürgern zum Verzehr angeboten wird!