Deutsche Zentrumspartei

Von ihren Anfängen, die in die deutsche Revolution 1848 zurückreichen, bis heute verfolgt das Zentrum einen klaren Kurs: Realpolitik auf dem Boden unserer christliche Überzeugung zum Wohle aller Bürger unseres Landes. Wohlstand, Freiheit, Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg, Zukunft für Familien und Kinder in unserem Land, wahre Volksdemokratie, Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit sind unsere Kernforderungen. Wir laden alle Mitbürger ein, sich bei uns für eine menschliche Gesellschaft mit Zukunft einzusetzen.
Informieren Sie sich über unsere vitale Partei - bei einem Jahresbeitrag von 20 Euro bieten wir viele Möglichkeiten an, aktiv zu werden.

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Neuigkeiten
Gedenken zum 9/11

Im Gedenken an die 3.000 Toten des 9/11 finden am 11.09.2010 in verschieden Städten Demonstrationen, Schweigemärsche und Mahnwachen. Zusammen mit anderen Organisationen solidarisiert man sich mit den Opfern und den Hinterbliebenen der Terroranschläge des 9/11 durch islamistische Terroristen.


Zur Erinnerung:

Am 11.09.2001 verübten u.a. scheinbar gut in die deutsche Gesellschaft integrierte strenggläubige Muslime den schwersten Terroranschlag der neueren Geschichte und töteten Unschuldige aus über 50 Nationen.

Gleichzeitig gedenken wir aller Opfer des Islamismus und möchten besonders auf die Christenverfolgung in islamischen Ländern aufmerksam machen. Die Gewährung von Menschenrechten für Minderheiten, insbesondere die Religions- und Meinungsfreiheit, ist i.d.R. dort nicht gegeben. Stattdessen werden Kopten, Aramäer, Armenier und andere verfolgt, mit dem Tode bedroht und sogar ermordet, nur weil sie einen anderen Glauben haben.

An folgenden Veranstaltungen können Sie sich beteiligen:

Hamburg: Mönckebergbrunnen ab 14.00 Uhr

Düsseldorf: Johannes-Rau-Platz (ehem. Horionplatz) ab 14.00 Uhr

Stuttgart: Rathausplatz ab 14.30 Uhr

Koblenz und Marburg sind noch in der Planung und Genehmigungsphase.

 
Das Bundesverfassungsgericht entmachtet sich selbst

Zum Erstaunen der exekutiven und legislativen Politik hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag im Juni 2009 festgestellt, dass die Geltung der Rechtsakte der Europäischen Union für die Bundesrepublik unter dem Vorbehalt der verfassungsgerichtlichen Prüfung aus Deutschland steht. Geradezu spektakulär hatte es auch der Legislative die Verantwortung gegenüber dem deutschen Souverän aus Europa zurückgeholt und eine seit 1933 beispiellose Selbstentmächtigung des Parlamentes gerade noch verhindert. Was zur Urteilsverkündigung dem Gericht nicht viel Freude bereitete, kann heute als weithin anerkannt  gelten.

Mit seinem Urteil zum Mangold-Fall jedoch relativierte das Gericht am heutigen Donnerstag seine Letztkompetenz dahingehend, dass es nur im Falle einer offensichtlichen Kompetenzüberschreitung und einer strukturell bedeutsamen Verschiebung zulasten der Mitgliedsstaaten eingreifen dürfe. Damit verspielte es die großartige Chance, die theoretisch beanspruchte Kontrolle in der Praxis zu erproben. Dies ist umso erstaunlicher, als dass der Mangold-Fall im Verfassungsrecht (so etwa Roman Herzog) als eindeutige Kompetenzüberschreitung des EuGH bewertet wurde. Eine Nichtigkeitserklärung hätte daher auf vielfache Zustimmung, oder zumindest auf verbreitetes Verständnis hoffen können.

 

Was war passiert? Ende

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 27. August 2010 um 11:18 Uhr
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