„Was wird nur aus unserem Geld?“

Viele Bürger in Deutschland stellen sich, angesichts der aktuellen Finanzkrise in Griechenland, derzeitig die Frage:

„Was wird nur aus unserem Geld?“. Viele Deutschen ahnen, daß sie nun von den eigenen Politikern zur Schlachtbank geführt werden sollen, um für die hemmungslose Schuldenmacherei der Italiener, Spanier, Portugiesen und Griechen zu bluten. Es mehren sich Woche für Woche die Signale für einen in der deutschen Nachkriegsgeschichte singulären Wortbruch den Bruch des Maastricht-Vertrages durch die Schaffung eines „Europäischen Währungsfonds“.

 

In Deutschland dominiert mittlerweile die Sorge, daß unser Land sich unweigerlich übernehmen wird, wenn es nun auch noch für den astronomischen Schuldenberg der von Vetternwirtschaft und Korruption geprägten südeuropäischen Staaten aufkommen muß. Dabei sei diese Entwicklung vorhersehbar gewesen.

Hierbei sollte man sich in diesem Zusammenhang an die Euro-Kritiker Wilhelm Hankel, Joachim Starbatty, Karl Albrecht Schachtschneider und Wilhelm Nölling: „Die Professoren führten nämlich an, daß der auf den Euro übergehende Stabilitäts-Bonus der DM die traditionellen südeuropäischen Schwachwährungsländer in die Lage versetzen würde, kräftig über ihre Verhältnisse zu leben, da ihre Zinsen in der ersten Phase nach der Euro-Einführung stabilitätswidrig auf das alte DM-Niveau fallen und die südeuropäischen Schuldenweltmeister sich die gute Gelegenheit nicht entgehen lassen würden, sich bis über die Halskrause zu verschulden. Genau dies ist in der Zwischenzeit eingetreten.“

 

Bemerkenswert ist, daß keiner der Staaten in diese Lage geraten wäre, wenn er seine alte Währung behalten hätte, weil dann die Möglichkeit einer Währungsabwertung bestünde, um Export und Staatsfinanzen wieder anzukurbeln.

 

Festzustellen ist dabei auch, daß Deutschland nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Maastricht-Vertrag verpflichtet sei, aus der Währungsunion auszusteigen, wenn Griechenland das nicht tue. Auch im neuen EU-Vertrag von Lissabon stehe in Artikel 125 Absatz 1 ganz eindeutig: „Ein Mitgliedsstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten eines anderen Mitgliedsstaats.“










Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 01. April 2010 um 08:55 Uhr