Sind unsere Bundestagsabgeordneten alle Schummler ?

Dr. Klaus Wieser, Landesverband Hamburg, 02.06.2011

Hinter verschlossenen Türen hatten sich die Parteien ursprünglich im Ältestenrat des Bundestages darauf verständigt, am 12. Mai 2011 für eine neue Rechtsgrundlage zu sorgen, nach der Nebeneinkünfte der Abgeordneten des Deutschen Bundestages unter 10.000 Euro je Einnahme nicht mehr veröffentlicht werden müssen.
Das bedeutet nach Campact, dass damit die Regelungen über die Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten auf kaltem Wege weitgehend außer Kraft gesetzt würden. Campact ist eine deutsche Nichtregierungsorganisation, die sich unter anderem zusammen mit Transparency International für eine saubere Verwaltung und für ein Parlament einsetzt, das sich wirklich dem Wähler verpflichtet sieht.

Bekanntlich kann seit vier Jahren jeder Bürger auf der Homepage des Deutschen Bundestages die Nebenverdienste der Abgeordneten einsehen. Dadurch sollte erreicht werden, dass die politische Einflussnahme der Wirtschaftsunternehmen und verschiedener Verbände auf die Entscheidungsfindung des Deutschen Bundestages offen gelegt wird. Denn, wenn man weiß, " ...wess` Brot der Abgeordnete isst," dann weiß man auch, "...wess` Lied er singt!"
Oder: Wenn man weiß, von wem der einzelne Abgeordnete ansehnliche Nebeneinkünfte erhält, ist nicht schwer zu erraten, wie er politisch entscheiden wird. Das gilt erst Recht, wenn der jeweilige Abgeordnete ohnehin nur ein Strohmann für bestimmte ( meistens wirtschaftliche ) Interessen ist, der sich eine parteipolitische Decke übergestülpt hat und auf diesem Wege zum Bundestagsabgeordneten geworden ist.

Nehmen wir das Beispiel von Campact, das natürlich aus pädagogischen Gründen übertrieben wurde:
Wenn ein Abgeordneter nach der geplatzten Neuregelung beispielsweise neun Mal im Jahr für zehn verschiedene Unternehmen einer Branche gearbeitet hat, indem er den gleichen Vortrag zu je 9.000 Euro zehn Mal hält, würde er im Jahr insgesamt 90.000 Euro einstreichen, ohne dass er das deklarieren müsste. Ein Abgeordnete, der nicht von vornherein ein verdeckter Lobbyist für – sagen wir – einen deutschen Wirtschaftsverband oder einer Einzelgewerkschaft ist, könnte schnell in Interessenkonflikte geraten. Beispielsweise gilt das besonders, wenn sein Gewissen und / oder die Fraktion, der er angehört, sich dazu entschieden hat, anders abzustimmen als seine bisherigen Förderer, die ihm den Nebenverdienst ermöglichten.
Die Regelungen zur Offenlegung der Nebenverdienste von Bundestagsabgeordneten sollten ja dazu dienen, damit die Öffentlichkeit erfährt, welchen Einflüssen der Abgeordnete ausgesetzt war, dass es zu einem derartigen Abstimmungsverhalten kam.

Abgesehen davon, müsste nach unserem Verständnis als Deutsche Zentrumspartei jegliche bezahlte Nebenarbeit der Abgeordneten ( und damit auch alle Nebeneinkünfte ) unterbleiben, weil der Wähler diese Abgeordneten gewählt hat, damit diese sich mit aller Kraft für ihre Interessen und dem Gemeinwohl einsetzen. Das lässt sich nicht mit mehreren Nebentätigkeiten machen.
Dazu gehört auch, dass bedauerlicherweise der Deutsche Bundestag nicht dazu durchringen können, die Abgeordnetenbestechung zu einem Kriminalbestandteil zu machen – wie beispielsweise in vielen anderen Ländern. Natürlich weiß man, warum! (siehe oben!!) Umgekehrt aber darf man nicht daraus schließen, dass alle Bundestagsabgeordneten grundsätzlich die Möglichkeit eigener kriminellen Taten wie eben die Abgeordnetenbestechung ins Kalkül gestellt haben, und deshalb diese nicht kriminalisiert haben.

Es folgt eine ausdrückliche Ehrenerklärung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die Sie bitte selbst formulieren möchten!

Weil von entsprechenden Organisationen Alarm geschlagen wurde, haben die Parteien Angst vor der Öffentlichkeit bekommen und die Tagesordnung zum 12.05.2011 entsprechend gekürzt.
Man darf aber davon ausgehen, dass sie es bei nächster Gelegenheit wieder versuchen werden.

Besonders interessant ist, dass alle – einschließlich der linken, moralisierenden – Parteien mit von der Partie waren. Es gilt hier wie immer das Prinzip: Wasser predigen aber selbst Wein trinken!!

Und das führt uns zu der damit verwandten Problematik, wie sie von REPORT MAINZ am 9.05.2011 dargestellt wurde.
Thema: "Warum Abgeordnete immer mehr Mitarbeiter brauchen."

Natürlich – so könnte man zunächst antworten – sie brauchen deshalb immer mehr Mitarbeiter, damit diese die Arbeit machen, zu der sie deshalb nicht mehr kommen, weil sie ihre Zeit für ihre Nebentätigkeit brauchen.
Aber diese Erklärung reicht nicht, vielmehr führt der Sachverhalt zu einer anderen Form des Betrugs an dem Steuerzahler.

Zu den Fakten: Die 622 Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschäftigen durchschnittlich je 10 Mitarbeiter. Dafür erhalten Sie vom Deutschen Bundestag jährlich 180.000 Euro. Gezeigt wurde in der Sendung ein Abgeordneter, der sogar 13 Mitarbeiter beschäftigte, und zur Begründung dafür meinte, dass er besonders durch deren Mithilfe so ein guter Abgeordneter geworden wäre.
Sehen wir zunächst einmal das Positive: Es ehrt jeden Arbeitgeber, wenn er zugibt, dass er nur durch seine Mitarbeiter so erfolgreich geworden sei.

Nun aber zur Realität: Die Hälfte der Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten sind in den Wahlkreisen der Abgeordneten tätig und machen dort überwiegend Parteiarbeit. Ja – sie sind teilweise selbst Abgeordnete auf den unteren Ebenen, d.h. Landes- und Kommunalparlamenten.
Das aber widerspricht der Zweckbindung dieser Gelder und ist schlicht eine Art von Betrug.

Wenn man bedenkt, dass zur Zeit 150 Millionen Euro vom Deutschen Bundestag für diese Zweck ausgegeben wird und dieser Betrag sich in den letzten 10 Jahren verdoppelt hat, wird der ganze Umfang des Missbrauchs deutlich. Und ganz besonders schlimm wird es, wenn man bedenkt, dass auch die Landtage Gelder für Mitarbeiter bewilligen.
Im Jahre 2010 waren es zusätzlich zu dem Deutschen Bundestag noch einmal 75 Millionen Euro.

Zusammenfassend fällt es schwer, die Bundestagsabgeordneten als repräsentativen Durchschnitt des deutschen Volkes zu sehen, denn soviel Trickser und Schummler gibt es unter den 76 Millionen Deutschen und 6 Millionen Ausländern in Deutschland nicht. Bösartige Zungen behaupten, dass diese Aussage nicht stimmt, weil man Äpfel und Birnen miteinander verglichen habe – man hätte die Bundestagsabgeordneten neben Banker stellen müssen. Dann wäre das Ergebnis ein anderes gewesen.
Noch bösartigere Zungen stellen erleichtert fest, dass diese spezielle Bevölkerungsgruppe sich in der Politik versammelt habe und sich dort verausgabe, denn sonst würde soviel kriminelle Energie wie bei den Politikern zu einer schweren Belastungsprobe für Staat und Gesellschaft in Deutschland.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 01. Juni 2011 um 10:59 Uhr